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Welche Funkbestimmungen und Funkbehörden gibt es? PDF Drucken

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post , heute Bundesnetzagentur (B-Netz-A) ist für alle Fragen rund ums Funken zuständig.

Zu ihrer Arbeit gehören u. a. die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen, der Sicherheitsabstand und die Abnahme der Amateurfunkprüfung. Sie hat Außenstellen in allen größeren Städten, die auch auf ihren WWW-Seiten bei www.bnetza.de aufgeführt sind.

Die meisten gesetzlichen Regelungen für den Amateurfunk findet man unter www.dd1go.de , die für den CB, FreeNet-, LPD- und PMR-Funk unter http://www.hobbyfunk.de
Funkamateure mit deutschem Rufzeichen dürfen auch in einigen anderen Ländern ohne oder mit vereinfachter Anmeldung funken, wenn es nur für einige Wochen ist, z. B. im Urlaub. Nähere Informationen dazu gibt es für Klasse E und für KlasseA unter www.dd1go.de

 
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