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Amateurfunkrufzeichen in Deutschland Die Anwendung/Nennung der Rufzeichen im Amateurfunk bei den verschiedenen Betriebsarten wird von der jeweiligen Betriebstechnik vorgegeben.
Die folgende Liste enthält die Unterteilungen des deutschen Rufzeichenkontingents, die von der Bundesnetzagentur für den Amateurfunkdienst vergeben werden. Voraussetzung für die Zuteilung ist ein Amateurfunkzeugnis. Diese Unterteilung gilt auf Grund der Amateurfunkverordnung und darauf aufbauend der Vfg. 12/2005 der ehemaligen RegTP. Außerdem gelten für die Verwendung in Peilsendern (für Fuchsjagd oder Amateur Radio Direction Finding) die Rufzeichen MO, MOE, MOH, MOI, MOS und MO5 jedem Funkamateur als zugeteilt.
Zu fast allen oben aufgeführten Präfixen werden auch Rufzeichen mit einstelligem Suffix als Klubstationsrufzeichen ausgegeben. Genauere Informationen zur Rufzeichenvergabe findet man in der Mitteilung 151/2005 der Bundesnetzagentur. Ausbildungsrufzeichen Seit dem 8. Juni 1998 werden Ausbildungsrufzeichen mit dem Präfix DN ausgegeben. Nach der aktuell gültigen Amtsblattverfügung 12/2005 zu AFuV sind dabei DN1AA bis DN6ZZZ Ausbildungsstaionen der Klasse A, DN7AA bis DN8ZZZ solche der Klasse E. Ausbildungsrufzeichen gelten nun unbefristet. Bestehende Ausbildungsrufzeichen erhalten eine unbefristete Verlängerung – aber nur auf Antrag, also rechtzeitig stellen! Der Block DN9, der bis dato für Gaststreitkräfte vorgesehen war, ist zur Zeit nicht zu geteilt. Die Zuteilung für Gaststreitkräfte erfolgt nun, der Lizenzklasse entspechend, aus den Rufzeichenblöcken DN1 bis DN8. Übrigens: Ausbildungsrufzeichen sind, wie der Name schon vermuten läßt, zur Ausbildung gedacht und nicht als „Familienrufzeichen“. Wer dieses Rufzeichen verwendet, um jemandem die Amateurfunkprüfung zu ersparen, mißbraucht den Vertrauensvorschuß, den die Behörde den Funkamateuren in dieser Sache eingeräumt hat!
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